Kontrollierte Körperschaften

 

Bezeichnung Unterbereich
1. Ebene
Bezeichnung Unterbereich
2. Ebene
Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 ​ Anmerkungen ​

Kontrollierte Körperschaften

Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. a
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

Beteiligte Gesellschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. b
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften

Art. 22, Abs. 1, Buchst. c
Art. 22, Abs. 2, 3

„Für die Schule nicht zutreffend“

Grafische Darstellung

Art. 22, Abs. 1, Buchst. d

„Für die Schule nicht zutreffend“